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Anspruch auf Weihnachtsgeld

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Alex 79

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Neuling (30 P.)
Hat man eigentlich als Arbeitnehmer einen Anspruch auf Weihnachtsgeld? Würde mich mal interessieren. Dass man auf Weiterbildung keinen gesetzlichen Anspruch hat, ist mir schon klar, aber auf Weihnachtsgeld bin ich mir nicht ganz 100%ig sicher. Eher nicht, aber vielleicht ab einer bestimmten Unternehmensgröße schreibt der Gesetzgeber ein Weihnachtsgeld vor. Mit dem Betriebsrat ist es ja genauso, dass der ab einer bestimmten Größe Vorschrift ist. Ich frage, weil es bei mir im Unternehmen (relativ groß) kein Weihnachtsgeld gibt und sich daran vermutlich auch nichts ändern wird. Daher würde nur ein gesetzlich vorgeschriebener Anspruch auf Weihnachtsgeld daran etwas ändern.
Marius Bach

Marius Bach

Arbeitnehmer
Experte (2130 P.)
Da muss ich leider enttäuschen. Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf Weihnachtsgeld im nicht-öffentlichen Wirtschaftsbereich. Unternehmen sind also nicht dazu verpflichtet ihren Mitarbeitern Weihnachtsgeld oder ein 13. Monatsgehalt auszuzahlen. In Österreich ist das allerdings anders. Hier ist es meines Wissens tatsächlich gesetzlich vorgegeschrieben, dass der Arbeitnehmer Anspruch auf ein 13. und 14. Monatsgehalt hat. Das 14. Gehalt wird dann gegen Ende des Jahres ausgezahlt, entspricht dann also soetwas wie dem Weihnachtsgeld. In Deutschland ist dem allerdings nicht so.
Emil Trammm

E



Neuling (40 P.)
Was für eine Frage ist das denn ? Natürlich hat man keinen gesetzlichen Anspruch auf Weihnachtsgeld. Wäre ja noch schöner. Es wird doch jetzt gerade mal erst über Mindestlöhne in der Politik gestritten, da ist doch bisher noch keiner auf die Idee gekommen, jetzt auch gesetzliche festgeschriebenes Weihnachtsgeld einzuführen.
Stefan Meier

S



Neuling (30 P.)
Ich will auch Weihnachtsgeld. Wo kann ich meinen Anspruch gesetzlich beim Arbeitgeber durchsetzen?

Im ernst, selten so eine komische Frage gehört / gelesen. Bitte mal auf dem Teppich bleiben. Weihnachtsgeld und auch Urlaubsgeld sind Zusatzleistungen des Arbeitgebers, die er in den Arbeitsvertrag schreiben kann oder eben auch nicht. Das bleibt doch der Verhandlung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer überlassen.
Stefan Meier

S



Neuling (30 P.)
Kurze Ergänzung zu der Frage vielleicht noch, damit sie etwas mehr Sinn bekommt. Wie ist es z.B., wenn Weihnachtsgeld im Arbeitsvertrag geregelt wurde, aber folgendes eintritt:

- Weihnachtsgeld bei Krankheit
- Weihnachtsgeld trotz vorheriger Kündigung
- Weihnachtsgeld während der Elternzeit

Stehen mir hier die üblichen Bezüge zu, wenn ich z.B. länger krank geschrieben bin, oder verfällt das dann? Oder muss sowas auch im Arbeitsvertrag geregelt werden? Denke das sind eher interessante Fragen, über die man sprechen könnte.


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